Batterienverordnung für Endverbraucher

Batterienverordnung für Endverbraucher

 

Bitte beachten Sie:

Laut Batterieverordnung des Bundesministeriums für Umwelt ist jeder Verkäufer von Kfz-Starterbatterien gesetzlich dazu verpflichtet, ein Pfand von 7,50 EUR zu erheben, wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen oder eines ähnlichen Typs abgegeben wird.Bei Kauf einer Batterie müssen wir Ihnen somit ein Pfand von 7,50 EUR berechnen, oder sie senden uns das ausgefüllte Erstattungsformular zu.

Es gibt 3 Varianten:
Bei Rückgabe Ihrer alten Batterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle lassen Sie sich mittels Stempel und Unterschrift auf der von uns erhaltenen Erstattungsformulares die Entsorgung bestätigen und senden Sie dieses zur Erstattung des Pfandes per E-Mail oder Fax an uns zurück. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand nicht zulässig.)

Das Erstattungsformular können Sie hier als PDF herunterladen.

  • 1.Sie rechnen 7,50 EUR zum Kaufpreis hinzu
  • 2.Sie kaufen den Artikel " Batteriepfand " für 7,50 EUR
  • 3.Sie reichen uns das Erstattungsformular ein und brauchen den Pfand nicht zu bezahlen